Update: Neue Wege der Sanierung und für den Unternehmenserhalt

Update: Neue Wege der Sanierung und für den Unternehmenserhalt

Viele Unternehmen stehen aufgrund pandemiebedingter Umsatzrückgänge nach der Suspension der Insolvenzantragspflicht, die zum 30. April 2021 endete, vor außerordentlichen Herausforderungen.

Der Auslauf der Corona-Überbrückungshilfe III (30. Juni 2021), die Auflösung des Schutzschirms der Warenkreditversicherung (30. Juni 2021) und die Befristung des Kurzarbeitergeldes längstens bis zum zweiten Halbjahr 2021 können absehbar zu einer erheblichen Liquiditätskrise führen.

Mit unserem Rundschreiben vom Januar hatten wir einen ersten Überblick über das seit dem 1. Januar 2021 geltende Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) gegeben. Das StaRUG eröffnet die Möglichkeit für eine vereinfachte Restrukturierung drohend zahlungsunfähiger Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Es schließt damit die Lücke zwischen der freien vorinsolvenzlichen Sanierung und der Sanierung über ein gerichtliches Insolvenzverfahren. 

Ein wesentlicher Ansatz des StaRUG liegt darin, dass es grundsätzlich als ein nichtöffentliches Verfahren geführt wird, an dem nur die betroffenen Gläubiger und gegebenenfalls Anteilseigner beteiligt werden. Eine Insolvenz wird damit vermieden. Zugleich sinkt die Abhängigkeit von Gläubigern, die in zwingend notwendigen Restrukturierungen die eigene Position durch die Einnahme von Hold-out-Positionen optimieren wollen. Mit einer guten Vorbereitung kann deshalb eine infolge der COVID-19 Pandemie ausgeweitete, existenzbedrohende Verschuldung auf ein tragfähiges Maß zurückgeführt werden.

Ist die Krise bereits fortgeschritten und der Eintritt der Insolvenzgründe der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung realistisch nicht mehr zu vermeiden, eröffnet das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) einen greifbaren Ansatz der Sanierung.

Das Eigenverwaltungsverfahren kommt insbesondere bei Vorliegen einer mittelfristigen Fortführungsmöglichkeit des Unternehmens sowie einer konkreten leistungswirtschaftlichen Sanierungsperspektive in Betracht. Die finanzwirtschaftliche Sanierung liegt in der Aufstellung eines Insolvenzplans, der die Entschuldung bei vollständigem Unternehmenserhalt ermöglicht.

Bei frühzeitiger Beratung sowie dem Vorhandensein der für eine weitgehend eigenverantwortliche Bearbeitung des Verfahrens notwendigen geordneten Strukturen in Management und Buchhaltung ist die Eigenverwaltung aufgrund des geringeren Eingriffs in die betrieblichen Abläufe eine hervorragende Sanierungsmöglichkeit. Soweit die Geschäftsführung das Konzept der Sanierung und die Idee der Eigenverwaltung mitträgt, können die notwendige Transparenz und das Vertrauen der Gläubiger erlangt werden.

 

Präventive Restrukturierung oder Eigenverwaltung/Schutzschirmverfahren?

Die Entscheidung, welches dieser Verfahren in der Krise eingeleitet werden sollte, hängt von einer rechtzeitigen und gründlichen Bestandsaufnahme ab. Beide Verfahren – sowohl die präventive Sanierung als auch die Eigenverwaltung – vereinen gegenüber der Regelinsolvenz den Vorteil, dass die Geschäftsführung in der Verantwortung bleibt und die Restrukturierung eigenständig steuert.


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